Assistenz im häuslichen Umfeld - Begleitung für ein selbstständiges Leben
Das Angebot richtet sich an Menschen, die eine sozialpädagogische Begleitung benötigen, die in ihrem Alltag aufgrund von ihrer Erkrankung beeinträchtig sind.
Die Adressaten werden betreut, beraten und unterstützt. Alle Problemlagen werden mittels eines Hilfeplans an einer Stelle erfasst, der individuell mit der leistungsberechtigen Person erstellt wird. Die Alltagsassistenz Ambulant begleitet bei der Umsetzung der dort festgehaltenen persönlichen Ziele.
Vorrangig ist die Hilfe zur Selbsthilfe, um eine größtmöglich eigenständige Lebensführung zu erreichen. Dieses Angebot findet ambulant und im eigenen Wohnraum statt und richtet sich an volljährige Menschen mit Suchterkrankungen.
Unsere Assistenzleistung kann folgende Bereiche umfassen:
- Stärkung der Fähigkeit zur Selbstversorgung und einem selbstbestimmten Leben
- Stabilisierung der psychischen und physischen Gesundheit
- Bewältigung von Konflikt- und Krisensituationen
- Umgang mit Geld, Schulden und Lebensunterhalt
- Begleitung und Beratung bei behördlichen Angelegenheiten
- Kooperationen und Zusammenarbeit mit Ärzten, Institutionen und anderen Diensten
- Erhalt des Wohnraums und Haushaltsführung
- Aufbau und Pflege sozialer Beziehungen, Teilhabe am kulturellen Leben, Freizeitgestaltung und Erholung
- Arbeit, Beschäftigung und Bildung
- Auseinandersetzung mit Suchterkrankungen, Erreichen und Halten der Abstinenz
- Anbindung an Selbsthilfegruppen und Therapiemöglichkeiten
Der individuelle Assistenzbedarf wird im Dialog in einem Hilfeplan beschrieben und vom zuständigen Leistungsträger (z.B. dem Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen) bewilligt.
Sollten sie sich für unser Angebot interessieren, vereinbaren sie einen Termin bei uns.
Rechtlicher Hintergrund zur Assistenz im häuslichen Umfeld
SGB IX Leistungen zur Sozialen Teilhabe (SGB IX Teil 2, Kapitel 6. §113 ff)
Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensiünrung iüi ivierschen mit Behinderungen.
Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. [...] Hierzu gehört, Leistungsberechtigte zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu befähigen oder sie hierbei zu unterstützen. [...]
Kontakt
Fachstelle für Suchthilfe
